MandantennewsJuli
Differenzkindergeld für in anderem Mitgliedstaat lebende Kinder
*** DEMO *** Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 15.1.2026 entschieden, dass ein Anspruch auf deutsches Differenzkindergeld nicht besteht, wenn die Familie in einem anderen EU-Mitgliedstaat lebt, dort Familienleistun.... *** DEMO ***
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